Kosten für Kinder:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern bis zum vollendeten 18ten Lebensjahr 100 % der Kosten für logopädische Therapien.
Kosten für Erwachsene:
Bei erwachsenen Patienten (ab dem vollendeten 18ten Lebensjahr) werden 90 % der Kosten für logopädische Therapien von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Selbstbeteiligung der Patientin/ des Patienten liegen demnach bei 10%. Hinzu kommt eine Beteiligung von 10,- pro Verordnung, eine so genannte “Verordnungsblattgebühr“. Unter gewissen Umständen kann man von den Selbstkosten befreit werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse. Bei Kindern werden die Kosten zu 100 % von den gesetzlichen KK übernommen.