Kosten für Kinder:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern bis zum vollendeten 18ten Lebensjahr 100 % der Kosten für logopädische Therapien.
Kosten für Erwachsene:
Bei erwachsenen Patienten werden 90 % der Kosten für logopädische Therapien übernommen. Die Selbstbeteiligung der Patientin/ des Patienten liegen demnach bei 10%. Hinzu kommt eine Beteiligung von 10,- pro Verordnung, eine so genannte “Verordnungsblattgebühr“. Unter gewissen Umständen kann man von den Selbstkosten befreit werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.